Wir sind / Geschäftsordnung / Richtlinie Mittelvergabe / Förderrichtlinie

Die Bürgerplattform ist ein Zusammenschluss von aktiven Menschen aus den Stadtteilen. Die Eingrenzung der Bürgerplattform wurde durch den Stadtrat vorgegeben. Für West sind die Stadtteile Rottluff, Schönau, Stelzendorf, Rabenstein, Siegmar und Reichenbrand zusammengefasst worden.

https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/rathaus/engagement-und-mitsprache/buergerbeteiligung/buergerplattform/index.html

Der Stadtrat bewilligt für jeden Bürger einer Bürgerplattform 1,61 € pro Jahr. Das Geld soll genutzt werden um Bürgerprojekte, lokale Vereine, Initiativen und soziale Einrichtungen bei sogenannten Mikroprojekten mit finanziellen und organisatorischen Mittel zu begleiten.

Koordinator

Dafür wurde eine Personalstelle für die Plattform bewilligt. Seit Juni 2019 ist Herr Michael Sandt Ihr Ansprechpartner. Er ist im Trägerverein der Bürgerplattform, dem SDB e.V. eingestellt worden.
Sein Aufgabengebiet umfasst die Betreuung der Mittelvergaben, Vernetzung verschiedener Interessengruppen, Verbindungsstelle, Verwaltung, Sammlung von Bürgeranliegen und Diskussionsforen.

Steuerungsgruppe

Die Steuerungsgruppe jeder Bürgerplattform ist ein gewähltes Gremium von aktiven Bürgern der Stadtgebiete. Diese werden vom Koordinator begleitet und organisatorisch unterstützt. Das Gremium entscheidet über die Mittelvergabe an die Mikroprojekte und kann Stellungnahmen zu Vorhaben der Stadtverwaltung in die Stadtratsgremien abgeben.

Arbeitsgruppen

Interessierte Bürger können sich auch in Arbeits- und Themengruppen zusammenfinden und sich dort aktiv einbringen.

Geschäftsordnung für die Bürgerplattform Chemnitz-West

(Rottluff, Schönau, Stelzendorf, Rabenstein, Siegmar, Reichenbrand)

1. Zielsetzung

Die Bürgerplattform strebt die ständige Verbesserung der Lebensbedingungen und Weiterentwicklung des Stadtgebietes Chemnitz-West an. In diesem Sinne unterstützt sie verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung und stellt finanzielle Mittel für Bürgerprojekte bereit. Voraussetzung ist, dass sie sich eindeutig zu einem humanistischen Menschenbild bekennen.

2. Bürgerbeteiligung

Die Bürgerplattform richtet sich nach den in der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz unter § 31 aufgeführten Kriterien.

(2) Bürgerplattformen sind der freiwillige Zusammenschluss von in einem Stadtgebiet lebenden und tätigen Menschen.

Sie arbeiten partei- und verwaltungsunabhängig. Eine enge Zusammenarbeit mit bestehenden Strukturen und der Verwaltung ist anzustreben.

(3) Bürgerplattformen sind in allen, ihren Bereich betreffenden, Angelegenheiten frühzeitig einzubeziehen. Ihre Hinweise und Anregungen sind als „Träger öffentlicher Belange“ zu behandeln. Analog den Ortschaftsräten sind sie zu Stellungnahmen berechtigt. In den Ausschüssen können sie gehört werden. Bürgerplattformen können sich im Internet und mit eigenen Logos präsentieren. Sie haben das Recht, Bürgerversammlungen zu initiieren und sich auf Einwohnerversammlungen vorzustellen.

3. Organisationsstruktur

Jeder Bürger, der in den o.g. Stadtgebieten wohnt, sich z.B. in einem Verein, einer Organisation oder einer Bürgerinitiative einbringt oder dessen Tätigkeitsfeld auf das Stadtgebiet Chemnitz-West fällt, kann die Bürgerplattform nutzen.

3.1. Steuerungsgruppe

Im Auftrag der Bürgerplattform und damit im Interesse der Bürgerschaft des Stadtgebiet Chemnitz-West wird eine Steuerungsgruppe ernannt. Auf einer öffentlichen Veranstaltung alle zwei Jahre wird die Steuerungsgruppe neu gewählt. Mind. 5 und max. 15 Bürger des Stadtgebietes Chemnitz-West sollten der Steuerungsgruppe angehören. Der Koordinator (s.u.) berät die Kandidaten im Vorfeld über deren Aufgaben als aktiver Akteur in der Steuerungsgruppe. Im Interesse einer ausgeglichenen Struktur soll vermieden werden, dass eine Interessengruppe überhandnimmt. Hierfür stellt der Koordinator strukturiert Arbeitsgruppen zur Verfügung, um an speziellen Themen zu arbeiten. Die Steuerungsgruppe ist für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Bürgerbudget verantwortlich.

Die Steuerungsgruppe ist beschlussfähig, wenn mindestens drei abstimmungsfähige Mitglieder der Steuerungsgruppe bei der Sitzung anwesend sind. Die Sitzungen erfolgen monatlich an festgelegten Tagen im Kalenderjahr, diese Sitzungstermine sind öffentlich einsehbar. Interessierte Bürger können nach vorheriger Anmeldung an den Sitzungen teilnehmen (notwendig wegen Raumkapazität). Die Sitzung ist in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil geteilt. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sind verpflichtet an den Sitzungen der Steuerungsgruppe (monatlich) teilzunehmen. Die Anwesenheit wird durch den Koordinator im Protokoll dokumentiert. Abmeldungen sind begründet, durch Krankheit oder Beruf / Familie, zeitnah nach Kenntnis dem Koordinator zu melden. Bei genauer Kenntnis der Anträge und bei entschuldigter Abwesenheit, kann per E-Mail eine Stellungnahme zum Antrag erfolgen, welche aber nicht als Abstimmung zählt. In Ausnahmefällen können reine E-Mail-Abstimmungen durchgeführt werden, hier zählt die Mehrheit aller Steuerungsgruppenmitglieder.

Wenn ein Mitglied der Steuerungsgruppe drei Mal hintereinander nicht zur monatlichen Sitzung erscheint, scheidet die Person automatisch aus dem Gremium aus. Die Steuerungsgruppe kann aber beschließen, dass die jeweilige Person weiterhin Mitglied der Steuerungsgruppe bleiben kann. Die Steuerungsgruppe kann interessierte Nachrücker für die verbleibende Wahlperiode per Beschluss in die Steuerungsgruppe aufnehmen.

Bei Abstimmungen über die Mittel zeigen die Mitglieder ihre Befangenheit an, wenn diese unmittelbar von den Geldern betroffen sind. Eine Abstimmung dieser Mitglieder an diesen Mittelantrag wird dann ausgesetzt.

Die Steuerungsgruppe kann zu Themen des Stadtgebietes Stellungnahmen gegenüber Stadtverwaltung / Stadtrat abgeben.

3.2. Koordinator

Aufgabenschwerpunkt des Koordinators (Stadtteilmanager) ist die Planung der Termine, der Informationssammlung und Kommunikation innerhalb der Bürgerplattform. Der Koordinator wählt verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten, um über die Arbeit der Bürgerplattform zu informieren und neue Akteure zu gewinnen. In der Steuerungsgruppe hat der Koordinator nur beratende und eine organisatorische Funktion. Über Projektmittel darf der Koordinator nicht entscheiden, dies obliegt dem Wahlgremium (Steuerungsgruppe). Die Kosten für den Koordinator wird durch ein Verwaltungsbudget gedeckt.

Aufgaben:

• Betreuung der Webseiten für die Bürgerplattform West

• Kontaktpflege zu Gewerbetreibende, Vereine, Soziale und Bildungseinrichtungen, Immobilienunternehmen.

• Vernetzungsstelle (Pflege E-Mailnetzwerk)

• Organisation von Treffen (Stadtteilrunden, Stammtische, Bürgerforen)

• Ansprechpartner für Stadtverwaltung und Stadtrat

• Weitergabe von Informationen

• Unterstützung der Steuerungsgruppe

• Mittelvergabe an Projekte überwachen

• Bürger-Projekte begleiten

• jährlicher Rechenschaftsbericht an Bürger und Stadtrat vorlegen

4. Projektträger und Finanzen

Als Rechtsträger wurde der Verein SDB e.V. ernannt. Die Bürgerplattform ist somit in der Lage Spenden und Sponsorengelder entgegenzunehmen. Auf die eingegangenen Mittel hat alleinig die Steuergruppe, in Bezug auf das Ziel der Bürgerplattform Einfluss.

Die Stadt Chemnitz stellt der Bürgerplattform Chemnitz-West laut Hauptsatzung und Stadtratsbeschluss Haushaltsmittel zur Verfügung.

(4) Zur Unterstützung ihrer Arbeit erhalten Bürgerplattformen im Rahmen des Haushaltes ein Verwaltungs- und Bürgerbudget.

Die Mittel sind in Sachkosten, Personalkosten und den „Verfügungsfonds“ aufgeteilt. Die Sach- und Personalkosten bleiben beim Trägerverein für die Deckung. Der Verfügungsfond wird von der Steuergruppe verteilt. Der Trägerverein kann auch selbst Mittelanträge an die Steuerungsgruppe stellen, wenn damit Bürgeranliegen umgesetzt werden, die z.B. der Bürger selber nicht realisieren kann und nur als Ideen- bzw. Tippgeber auftritt.

5. Projektförderung

Förderfähig, aus dem Verfügungsfond sind

• Projekte, welche im Stadtgebiet Chemnitz-West durchgeführt werden

• Projekte, welche zu einer Verbesserung des Stadtgebietes beitragen

• nachhaltige, ökologische und kulturelle Projekte.

z.B. Feste und Bildungsangebote

Die Bürgerplattform stellt ein Antrags- und Abrechnungsformular zur Verfügung. Der ausgefüllte Antrag ist vor Projektbeginn schriftlich an den Koordinator zu stellen, der den Antrag an die Steuerungsgruppe weiterleitet. Dort kann das Projekt auch persönlich vorgestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Mittel aus dem Verfügungsfond besteht nicht.

Bewilligte Fördermittel werden als Zuschuss gewährt. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach der Projektdurchführung. Sie enthält das Abrechnungsformular, Originalbelege, ggf. mit Zahlbeleg und Dokumentation.

Nicht verbrauchte Mittel gehen in das Bürgerbudget des Verfügungsfond zurück.

Bei Umsetzung des Projektes sind Logo und Unterstützerschriftzug der Bürgerplattform anzugeben.

6. Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung für die Bürgerplattform Chemnitz-West tritt am 01.02.2019 in Kraft.

Änderungen müssen durch die Steuerungsgruppe vorbereitet und durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Bürgerplattform anerkannt werden. Sie müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Am 09.09.2020, 14.10.2021, 02.08.2023 erfolgten Anpassungen der Geschäftsordnung

Bürgerbudget – Förderrichtlinie


Anlage 5 Seite 1 zur B-066/2019

Bürgerplattform Gebiet: West
Rottluff, Schönau, Stelzendorf,
Rabenstein, Siegmar, Reichenbrand

Der Bürgerplattform steht ein jährliches Budget („Verfügungsfonds“) zur Verfügung (kommunal gewährte Mittel). Über diese Mittel können in den Stadtgebieten Bürger- und Mikroprojekte gefördert werden. Die Steuerungsgruppe der Bürgerplattform entscheidet über die Mittelvergabe. Der Koordinator der Bürgerplattform berät die Antragssteller, legt eine Beschlussvorlage dem Steuerungsgremium vor und hilft den Antragsstellern bei der Abwicklung und Abrechnung des Vorhabens. Der Trägerverein SDB e.V. kann ggf. auch genutzt werden, um Projektideen
umzusetzen, als Vertragspartner aufzutreten und einen Versicherungsschutz bieten.

Förderfähig, aus dem Verfügungsfond sind

  • Projekte, welche im Stadtgebiet Chemnitz-West durchgeführt werden
  • Projekte, welche zu einer Verbesserung des Stadtgebietes Chemnitz- West beitragen
  • nachhaltige, ökologische und kulturelle Projekte
  • Projekte mit Synergie – Effekten mit anderen Bürgerplattformen

NICHT Förderfähig, aus dem Verfügungsfond sind

  • Projekte, welche parteipolitische Vorhaben direkt und indirekt unterstützen
  • Projekte, die bereits kommunale Mittel für dieses geplante Vorhaben bewilligt bekommen
    haben (Eigenmittelfinanzierung von Projekten über Plattformgeld wird somit
    ausgeschlossen)

Vorgaben:

  • beantragte Mittel müssen wirtschaftlich sparsam eingesetzt werden
  • kein Anspruch auf Gewährung der Mittel aus dem Verfügungsfond
  • bewilligte Fördermittel werden als Zuschuss gewährt, wobei ehrenamtliche Zeit als
    geldwerter Anteil zur Projektumsetzung gesehen wird
  • benötigtes Material und Ausstattung wird dem Koordinator angezeigt, damit dieser ggf. über das Netzwerk auf schon Vorhandenes zurückgreifen kann – „Vorhandenes nutzen, statt neu Erwerben“
  • die Steuerungsgruppe entscheidet per Mehrheitsbeschluss über die Förderung von
    Maßnahmen im Rahmen seiner Sitzungen (Termine werden rechtzeitig über öffentliche Medien bekannt gegeben)
  • Mittel sind zeitnah vor dem Projektstart zu beantragen
  • Projekte können laufend beantragt werden

Ablauf:
1) Die Projekt-Idee richtet sich nach den o.g. Kriterien.
2) Kontaktaufnahme mit dem Koordinator der Bürgerplattform
3) Ausfüllen des Projektantrages (Hilfestellung durch den Koordinator)
4) Koordinator prüft die Zulässigkeit für die Steuerungsgruppe
5) Bei Zulässigkeit geht der Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der
Steuerungsgruppe (mtl. Treffen)
6) Bei Unzulässigkeit oder Finanzierungsmöglichkeit durch andere Förderungen wird der Antrag abgewiesen oder der Projektantrag überarbeitet (Ziel: alle Ideen auch verwirklichbar machen)
7) Steuerungsgruppe trifft sich und entscheidet über den Antrag
8) Antragsteller steht für Nachfragen zur Verfügung, bzw. darf das Projekt auch persönlich vorstellen
9) alle Antragsteller erhalten die Entscheidung der Steuerungsgruppe mitgeteilt

Antragstellung:
Das Antragsformular ist auf der Internetseite, im Büro des SDB e.V. und auf Anfrage erhältlich. Der Bürger, die eine Projektidee umsetzen möchten, benötigen eine juristische Person, Träger, die den Antrag zur Idee einreicht. Der SDB e.V. kann diese Trägerschaft auch selber übernehmen, sofern keine passende Institution gefunden wird.

Art, Umfang und Höhe des Zuschusses:
Die Mittel aus dem Bürgerbudget werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Antragsteller hat einen Gesamtfinanzierungsplan zum beantragten Projekt darzulegen (Eigenmittel, Drittmittel sind im Antrag gesondert auszuweisen). Hilfestellung durch den Koordinator möglich.
Die Mittel können zur Finanzierung von Sachkosten, Honoraren und Aufwandsentschädigungen (max. 40,00 € für 20 h pro Monat) eingesetzt werden. Personalkosten (Honorare ausgenommen) sind nicht förderfähig.
Die Mittelhöhe und deren Bewilligung richtet sich auch auf die Teilnehmerzahl aus. Pro Antrag sollten maximale Mittelhöhen im 3stelligen und unterem 4stelligen Bereich liegen.

Mittelauszahlung/ Öffentlichkeitsarbeit:
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vertragsvereinbarung über den Koordinator. Da es sich beim Bürgerbudget um jahresgebundene Mittel handelt, endet die Förderung jeweils zum 31.12. des
Kalenderjahres. Die finanziellen Mittel müssen für Projekte die im Dezember des jeweiligen Kalenderjahres enden bis spätestens 31.01.des jeweiligen Folgejahres zahlungswirksam sein. Ein Abschlussbericht/ Kurzdokumentation nach Beendigung des Projektes (spätestens 1 Monat nach Beendigung) ist in Form von max. 1 A4 Seite zu gestalten und sollte den Verlauf und die Ergebnisse des Projekts beinhalten. Fotos und Material zur Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projektes sind der Abrechnung ebenfalls beizufügen und dürfen somit zum Zwecke von
Veröffentlichungen verwendet werden. Bei Veröffentlichungen durch die Projektträger ist der Name der Förderung mit folgendem
Wortlaut anzugeben: gefördert über die Bürgerplattform West.
Das Logo der Bürgerplattform wird zur Verfügung gestellt und kann für Veröffentlichungen kostenfrei genutzt werden.

„Die Vergabe richtet sich nach der aktuellen Förderrichtline der Stadt Chemnitz“

B_254_2021_Anlage_3_Foerderrichtlinie_Buergerplattformen

Die Aktuelle Förderrichtlinie kann auf der Webseite der Stadt Chemnitz, oder im Büro der Bürgerplattform West eingesehen werden.