Die Bürgerplattform ist ein Zusammenschluss von aktiven Menschen aus den Stadtteilen. Die Eingrenzung der Bürgerplattform wurde durch den Stadtrat vorgegeben. Für West sind die Stadtteile Rottluff, Schönau, Stelzendorf, Rabenstein, Siegmar und Reichenbrand zusammengefasst worden.
Der Stadtrat bewilligt für jeden Bürger einer Bürgerplattform 1,61 € pro Jahr. Das Geld soll genutzt werden um Bürgerprojekte, lokale Vereine, Initiativen und soziale Einrichtungen bei sogenannten Mikroprojekten mit finanziellen und organisatorischen Mittel zu begleiten.
Koordinator
Dafür wurde eine Personalstelle für die Plattform bewilligt. Seit Juni 2019 ist Herr Michael Sandt Ihr Ansprechpartner. Er ist im Trägerverein der Bürgerplattform, dem SDB e.V. eingestellt worden.
Sein Aufgabengebiet umfasst die Betreuung der Mittelvergaben, Vernetzung verschiedener Interessengruppen, Verbindungsstelle, Verwaltung, Sammlung von Bürgeranliegen und Diskussionsforen.
Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe jeder Bürgerplattform ist ein gewähltes Gremium von aktiven Bürgern der Stadtgebiete. Diese werden vom Koordinator begleitet und organisatorisch unterstützt. Das Gremium entscheidet über die Mittelvergabe an die Mikroprojekte und kann Stellungnahmen zu Vorhaben der Stadtverwaltung in die Stadtratsgremien abgeben.
Arbeitsgruppen
Interessierte Bürger können sich auch in Arbeits- und Themengruppen zusammenfinden und sich dort aktiv einbringen.
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung für die Bürgerplattform Chemnitz-West
(Rottluff, Schönau, Stelzendorf, Rabenstein, Siegmar, Reichenbrandt)
- Zielsetzung
Die Bürgerplattform strebt die ständige Verbesserung der Lebensbedingungen und Weiterentwicklung des
Stadtgebietes Chemnitz-West an. In diesem Sinne unterstützt sie verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung und
stellt finanzielle Mittel für Bürgerprojekte bereit. Voraussetzung ist, dass sie sich eindeutig zu einem humanistischen
Menschenbild bekennen. - Bürgerbeteiligung
Die Bürgerplattform richtet sich nach den in der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz unter § 31 aufgeführten Kriterien.
(2) Bürgerplattformen sind der freiwillige Zusammenschluss von in einem Stadtgebiet lebenden und tätigen Menschen.
Sie arbeiten partei- und verwaltungsunabhängig. Eine enge Zusammenarbeit mit bestehenden Strukturen und der
Verwaltung ist anzustreben.
(3) Bürgerplattformen sind in allen, ihren Bereich betreffenden, Angelegenheiten frühzeitig
einzubeziehen. Ihre Hinweise und Anregungen sind als „Träger öffentlicher Belange“ zu
behandeln. Analog den Ortschaftsräten sind sie zu Stellungnahmen berechtigt. In den Ausschüssen können sie gehört
werden. Bürgerplattformen können sich im Internet und mit eigenen Logos präsentieren. Sie haben das Recht,
Bürgerversammlungen zu initiieren und sich auf Einwohnerversammlungen vorzustellen. - Organisationsstruktur
Jeder Bürger, der in den o.g. Stadtgebieten wohnt, sich z.B. in einem Verein, einer Organisationen oder einer
Bürgerinitiative einbringt oder dessen Tätigkeitsfeld auf das Stadtgebiet Chemnitz-West fällt, kann die Bürgerplattform
nutzen.
3.1. Steuerungsgruppe
Im Auftrag der Bürgerplattform und damit im Interesse der Bürgerschaft des Stadtgebiet Chemnitz-West wird eine
Steuerungsgruppe ernannt. Auf einer öffentlichen Veranstaltung alle zwei Jahre wird die Steuerungsgruppe neu
gewählt. Mind. 5 und max. 15 Bürger des Stadtgebietes Chemnitz-West sollten der Steuerungsgruppe angehören. Der
Koordinator (s.u.) berät die Kandidaten im Vorfeld über deren Aufgaben als aktiver Akteur in der Steuerungsgruppe. Im
Interesse einer ausgeglichenen Struktur soll vermieden werden, dass eine Interessengruppe überhand nimmt. Hierfür
stellt der Koordinator strukturiert Arbeitsgruppen zur Verfügung, um an speziellen Themen zu arbeiten.
Die Steuergruppe ist für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Bürgerbudget verantwortlich. Bei Abstimmungen über
die Mittel zeigen die Mitglieder ihre Befangenheit an, wenn diese unmittelbar von den Geldern betroffen sind. Eine
Abstimmung dieser Mitglieder an diesen Mittelantrag wird dann ausgesetzt.
Die Steuerungsgruppe kann zu Themen des Stadtgebietes Stellungnahmen gegenüber Stadtverwaltung / Stadtrat
abgeben.
3.2. Koordinator
Aufgabenschwerpunkt des Koordinators (Stadtteilmanager) ist die Planung der Termine, der Informationssammlung
und Kommunikation innerhalb der Bürgerplattform. Der Koordinator wählt verschiedene
Kommunikationsmöglichkeiten, um über die Arbeit der Bürgerplattform zu informieren und neue Akteure zu
gewinnen. In der Steuerungsgruppe hat der Koordinator nur beratende und eine organisatorische Funktionen. Über
Projektmittel darf der Koordinator nicht entscheiden, dies obliegt dem Wahlgremium (Steuerungsgruppe). Die Kosten
für den Koordinator wird durch ein Verwaltungsbudget gedeckt.
Aufgaben:
• Betreuung der Webseiten für die Bürgerplattform West
• Kontaktpflege zu Gewerbetreibende, Vereine, Soziale und Bildungseinrichtungen, Immobilienunternehmen,..,
• Vernetzungsstelle (Pflege E-Mailnetzwerk)
• Organisation von Treffen (Stadtteilrunden, Stammtische, Bürgerforen)
• Ansprechpartner für Stadtverwaltung und Stadtrat
• Weitergabe von Informationen
• Unterstützung der Steuerungsgruppe
• Mittelvergabe an Projekte überwachen
• Bürger-Projekte begleiten
• jährlicher Rechenschaftsbericht an Bürger und Stadtrat vorlegen - Projektträger und Finanzen
Als Rechtsträger wurde der Verein SDB e.V. ernannt. Die Bürgerplattform ist somit in der Lage Spenden und
Sponsorengelder entgegenzunehmen. Auf die eingegangenen Mittel hat alleinig die Steuergruppe, in Bezug auf das
Ziel der Bürgerplattform Einfluss.
Die Stadt Chemnitz stellt der Bürgerplattform Chemnitz-West laut Hauptsatzung und Stadtratsbeschluss
Haushaltsmittel zur Verfügung.
(4) Zur Unterstützung ihrer Arbeit erhalten Bürgerplattformen im Rahmen des Haushaltes ein Verwaltungs- und
Bürgerbudget.
Die Mittel sind in Sachkosten, Personalkosten und den „Verfügungsfonds“ aufgeteilt. Die Sach- und Personalkosten
bleiben beim Trägerverein für die Deckung. Der Verfügungsfond wird von der Steuergruppe verteilt.
Der Trägerverein kann auch selbst Mittelanträge an die Steuerungsgruppe stellen, wenn damit Bürgeranliegen
umgesetzt werden, die z.B. der Bürger selber nicht realisieren kann und nur als Ideen- bzw. Tippgeber auftritt. - Projektförderung
Förderfähig, aus dem Verfügungsfond sind
• Projekte, welche im Stadtgebiet Chemnitz-West durchgeführt werden
• Projekte, welche zu einer Verbesserung des Stadtgebietes beitragen
• nachhaltige, ökologische und kulturelle Projekte.
z.B. Feste und Bildungsangebote
Die Bürgerplattform stellt ein Antrags- und Abrechnungsformular zur Verfügung. Der ausgefüllte Antrag ist vor
Projektbeginn schriftlich an den Koordinator zu stellen, der den Antrag an die Steuerungsgruppe weiterleitet. Dort
kann das Projekt auch persönlich vorgestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Mittel aus dem Verfügungsfond
besteht nicht.
Bewilligte Fördermittel werden als Zuschuss gewährt. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach der
Projektdurchführung. Sie enthält das Abrechnungsformular, Originalbelege, ggf. mit Zahlbeleg und Dokumentation.
Nicht verbrauchte Mittel gehen in das Bürgerbudget des Verfügungsfond zurück.
Bei Umsetzung des Projektes sind Logo und Unterstützerschriftzug der Bürgerplattform anzugeben. - Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung für die Bürgerplattform Chemnitz-West tritt am 01.02.2019 in Kraft.
Änderungen müssen durch die Steuerungsgruppe vorbereitet und durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der
Bürgerplattform anerkannt werden. Sie müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Folgender Zusatz wurde am 14.10.2021 in der Geschäftsordnung verankert.
„Die Steuerungsgruppe ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mittglieder der Steuerungsgruppe bei der Sitzung anwesend sind. Die Sitzungen erfolgen monatlich an festgelegten Tagen im Kalenderjahr, diese Sitzungstermine sind öffentlich einsehbar. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sind verpflichtet an den Sitzungen der Steuerungsgruppe (monatlich) teilzunehmen. Die Anwesenheit wird durch den Koordinator im Protokoll dokumentiert. Abmeldungen sind begründet, durch Krankheit oder Beruf / Familie, zeitnah nach Kenntnis dem Koordinator zu melden. Bei genauer Kenntnis der Anträge und bei entschuldigter Abwesenheit, kann per E-Mail eine Stellungnahme zum Antrag erfolgen, welche aber nicht als Abstimmung zählt. In Außnahmefällen können reine E-Mail-Abstimmungen durchgeführt werden, hier zählt die Mehrheit aller Steuerungsgruppenmitglieder.“